Themen Erschließung
592 Bibliotheksdienst 40. Jg. (2006), H. 5
4.3 Erstellung von Forschungs- und Tätigkeitsberichten
Für den Forschungsbericht der Universität werden die Literaturdaten der betref-
fenden Jahre aus der Hochschulbibliographie auf die dem Bericht beigelegte CD-
ROM übertragen. Entsprechend wird die Bibliographie bei Tätigkeitsberichten
der Fakultäten genutzt. In beiden Fällen hat die UB die Daten bereits geliefert,
wobei die Empfänger sehr zufrieden mit der Schnelligkeit und der strukturierten
Aufbereitung waren.
4.4 Erstellung von Literaturverzeichnissen
Jeder Nutzer kann sich Metadaten aus der Hochschulbibliographie – genau wie
aus dem Katalog – in zwei verschiedenen Anzeigeformaten herunterladen. Dabei
kann er sich die Daten als E-Mail schicken, auf dem Bildschirm anzeigen lassen
oder in der Zwischenablage speichern.
Die Fachgebiete können statt umfangreiche Literaturlisten auf ihren eigenen
Internetseiten zu pflegen einen dynamischen Link mit einer Suchanfrage (z.B.
Fachgebietsname oder WIP-Nummer) zum Aufruf ihrer Veröffentlichungen in der
Hochschulbibliographie setzen.
Außerdem können Metadaten aus der Hochschulbibliographie in Literaturver-
waltungsprogrammen, wie EndNote10 oder Reference Manager, weiter verarbei-
tet werden. Die UB arbeitet daran, ein XML-Ausgabeformat anzubieten.
5. Studentische Abschlussarbeiten
Studentische Abschlussarbeiten sind mangels Veröffentlichung in der Regel keine
Publikation. Gleichwohl sind sie ein wichtiges Ergebnis aus Lehre und Forschung
an der Universität. Es war daher der Wunsch der Universitätsleitung, diese Arbei-
ten ebenfalls bibliographisch zu erfassen. Um den Umstand, dass diese Arbeiten
oft wegen einer engen Kooperation mit der Industrie und damit verbundenen
Geheimhaltungsvereinbarungen der Öffentlichkeit meist nicht zur Verfügung
stehen, abzumildern, sind die Studierenden verpflichtet, zusammen mit ihrer Ar-
beit eine Zusammenfassung (Abstract) in deutscher bzw. englischer Sprache zum
Zwecke der Publikation abzugeben. Dieser Abstract wird im Rahmen der Katalo-
gisierung in die Hochschulbibliographie aufgenommen. Er ist dadurch nicht nur
leicht auffindbar, sondern auch im Rahmen einer Recherche durchsuchbar.
Die Verpflichtung zur Abgabe des Abstracts ergibt sich aus den Prüfungsord-
nungen der Universität, so aus § 26 Abs. 4 der Diplomprüfungsordnung – Allge-
meine Bestimmungen und § 10 Abs. 11 der Bachelor-Prüfungsordnung. In der
Bachelor-Prüfungsordnung wird die Universitätsbibliothek ausdrücklich als
10 Beispiel: http://www.tu-ilmenau.de/ub/Katalog.540.0.html#995