Erwerbung Themen
Bibliotheksdienst 40. Jg. (2006), H. 4 433
Es wird damit gerechnet, dass die Recherche und das Lesen kurzer Beiträge am
Bildschirm erfolgt, dass aber das Lesen von Texten immer noch weitgehend am
Papier erfolgt. Es wird also damit gerechnet, dass längere Textteile ausgedruckt
werden, insbesondere wenn elektronische Kopien nicht möglich oder mit dem
Verfall der Ausleihfrist nicht mehr lesbar sind.
Die Nutzung unterliegt den üblichen urheberrechtlichen Regelungen. Für die Ein-
haltung dieser Regeln ist – wie bei der Ausleihe von gedruckten Büchern – der
Entleiher bzw. Nutzer verantwortlich.
Mindestmenge
Die Anbieter erwarten von den Bibliotheken, dass sie eine Mindestanzahl von Bü-
chern kaufen oder lizenzieren. Dies ist bei den fachlichen Sammlungen, die die
Verlage direkt vertreiben, bereits durch das Angebot bedingt. Der Umfang der
Sammlungen bestimmt dann die Untergrenze für den Erwerb und das Angebot
elektronischer Bücher durch die Bibliothek.
Die Händler, die Bücher unterschiedlicher Verlage anbieten, kennen zwei Formen
der Untergrenze: Entweder ist eine Mindestanzahl von Büchern abzunehmen, so
dass der Umsatz eine Mindestgröße erreicht und die technischen Grundkosten
abgedeckt sind. Oder zusätzlich zum Buchpreis wird eine feste Gebühr für die
technische Bereitstellung gefordert, die dazu führt, dass bei wenigen Büchern
der Aufpreis für die Technik unverhältnismäßig hoch ist. Dann muss die Bibliothek
entscheiden, ob sie gleich eine entsprechend große Anzahl von Büchern auf die-
ser Plattform kauft, so dass der Aufpreis je Buch vertretbar ist.
Konsortium
Die meisten Anbieter gehen davon aus, dass ein gemeinsamer Einkauf durch
mehrere Bibliotheken keinen Einfluss auf die Preise haben soll. Nur ein Angebot
kennt eine Konsortiallösung: Mit einem Aufpreis auf den Buchpreis beim Kaufer-
werb wird das Recht erworben, dass die Benutzer mehrerer Bibliotheken auf das
gleiche Exemplar zugreifen. Allerdings kann auch hier immer nur ein Benutzer
das Buch „ausleihen“. Werden mehrere Exemplare gebraucht, müssen Mehrfach-
exemplare beschafft werden. Über die Verteilung der Kosten müssen sich die
Bibliotheken dann einigen. Diese Regelung ist allerdings auch davon abhängig,
ob der Verlag dem Händler erlaubt, diese Möglichkeit anzubieten.