Benutzung THEMEN
mit Handybenutzern würden eventuell vermieden. Andererseits erleichtert die
Schaffung von Zonen, in denen das Telefonieren erlaubt ist, das strikte Verbot
in den anderen Bereichen tatsächlich einzuhalten. Den Benutzern, die sich
zum großen Teil mehrere Stunden in der Bibliothek aufhalten, wird dann nicht
gänzlich die Möglichkeit genommen, innerhalb des Hauses zu telefonieren.
Die letztlich beschlossenen Maßnahmen bildeten in jeder Hinsicht einen Kom-
promiss. Auf das Handyverbot sollte (besonders im Haus Potsdamer Straße)
bereits an den Eingangstüren mit Verbotsschildern hingewiesen werden, tat-
sächlich durchgesetzt werden sollte es jedoch nur im kontrollierten Bereich, d.
h. hinter den Eingangskontrollen. In beiden Häusern blieben damit Zonen er-
halten, in denen das Telefonieren geduldet wird.
Um tatsächlich ein Druckmittel in der Hand zu haben, wurde vor Aktionsbe-
ginn die rechtliche Möglichkeit für die Erteilung eintägiger Benutzungsverbote
bei Handybenutzung abgeklärt. Da die Benutzungsordnung eindeutig das
Verbot des Betretens des Lesesaals mit eingeschaltetem Handy enthält und
eine Zuwiderhandlung gegen die Benutzungsordnung mit Benutzungsverbot
belegt werden kann, gab es hier keine Probleme. Zusätzlich gegeben ist auch
die Möglichkeit, bei Uneinsichtigkeit oder wiederholter Handybenutzung län-
gere Benutzungsverbote zu erteilen.
Besonders kontrovers diskutiert wurde der Zeitpunkt des Eingreifens. Recht-
fertigt die getippte SMS bei offensichtlich eingeschaltetem Handy ein Benut-
zungsverbot oder muss das Telefon dazu erst geklingelt haben? Sicher würde
auch hier die strengere Regel helfen, Diskussionen weitgehend auszuschlie-
ßen, aber wäre so eine Maßnahme noch angemessen? Auch hier wagten wir
den Spagat zwischen gedrucktem Recht und tatsächlicher Anwendung. Wie
in der Benutzungsordnung wurde auf allen verteilten Informationsblättern
stets vom ,,ausgeschalteten Handy" gesprochen, eingegriffen werden sollte
jedoch nur dann, wenn die Benutzung des Handys wirklich stören würde, also
durch einen Klingelton oder durch ein geführtes Gespräch.
Zur Vorbereitung der Aktion wurde ein Informationsplan für die Benutzerinnen
und Benutzer erstellt. Die Januarausgabe von ,,Neues aus der Benutzung"
sollte die Aktion ankündigen. Nach dem Hinweis auf bisher vergebliche Appel-
le wurde hier auch der Termin (Montag, der 7. Februar) erstmals genannt, ab
welchem Handybenutzung zu Benutzungsverbot führen sollte. Ab Februar
wurden Informationszettel beim Betreten des Lesesaals ausgegeben, die in
deutsch und englisch kurz auf die Erteilung von Benutzungsverboten bei Han-
dybenutzung hinwiesen.
Parallel zur Information der Benutzerinnen und Benutzer wurden in Zusam-
menarbeit mit dem Fortbildungsreferat der FU Berlin Schulungen für die Mit-
arbeiter organisiert. Die Schulungen waren so angelegt, dass mögliche Kon-
fliktsituationen durchgespielt und Reaktionsvarianten gemeinsam erarbeitet
und eingeübt werden konnten. An den Schulungen nahmen neben den ständi-
BIBLIOTHEKSDIENST 39. Jg. (2005), H. 7 883