THEMEN
Zwischen zwei Nationen die Stadtbibliothek
Metz 18042004
Gernot U. Gabel
Die wechselvolle Geschichte Elsass-Lothringens hat nicht nur die Geschicke
der Universitätsbibliothek Straßburg bestimmt (vergleiche BIBLIOTHEKSDIENST
3/2004), auch in Metz, der Hauptstadt Lothringens, hat der Konflikt zwischen
Frankreich und Deutschland die zwei Jahrhunderte umfassende Geschichte
der dortigen Stadtbibliothek entscheidend mitgeprägt.
Die Anfänge
Als die Abgeordneten des revolutionären Parlaments im November 1789 ei-
nem Beschluss über die Konfiszierung des umfangreichen Kirchenbesitzes
zustimmten, setzte eine beispiellose Enteignungswelle ein, die neben Gebäu-
den, Möbeln und Kunstgegenständen auch den reichen Buchbesitz der Klös-
ter und Kirchen betraf. In Metz, dem Hauptsitz der gleichnamigen Diözese,
trugen die Kommissare aus den Klöstern der Benediktiner, Kapuziner, Karme-
liter, Jesuiten und Dominikaner allein fast 40.000 Bände zusammen. Aus an-
deren aufgehobenen Einrichtungen wie dem regionalen Parlament, der Aka-
demie der Wissenschaftern sowie den Adelshäusern der Region schaffte man
weitere Kollektionen herbei, so dass in den großen Lagerhallen der Bischofs-
und Festungsstadt, wohin man die in den Besitz der Nation überführten Güter
transportierte, bald rund 85.000 Bände verwahrt wurden. Zwar gingen im Ver-
lauf der nächsten Jahre Tausende von Bänden durch Diebstahl, Feuchtigkeit,
Schädlinge und Vandalismus verloren, das Gros konnte dennoch der von der
Pariser Regierung 1795 geschaffenen ,,École centrale" der Stadt übereignet
werden. Dort setzte dann eine kritische Sichtung ein, indem man nicht für
wertvoll erachtete Schriften ausschied und verkaufte oder schlicht dem Reiß-
wolf übergab.
Als die Pariser Regierung 1802 im ganzen Lande die ,,Écoles centrales" auf-
hob, stellte sich die Frage nach dem weiteren Verbleib der riesigen, in diver-
sen Gemeinden eingelagerten Bücherbestände. Da man in der Seine-
Metropole schon mit den weitreichenden Eroberungsplänen Napoleons be-
fasst war, wollte man sich des Problems möglichst rasch entledigen und er-
ließ daher im Januar 1803 eine Verordnung, mit der man die diversen Samm-
lungen einfach per Federstrich den französischen Kommunen zur Verfügung
stellte, in deren Schulen sie verwahrt wurden. Die Verantwortlichen in den
Gemeinden sahen sich somit vor die Aufgabe gestellt, die zumeist nicht er-
wünschten Bestände zu übernehmen und sie, ungeachtet der Kosten, mög-
BIBLIOTHEKSDIENST 39. Jg. (2005), H. 1 13