NOTIZEN
Vergeben wird das Prädikat vom Total E-Quality Deutschland e.V., unterstützt
von den Bundesministerien für Bildung und Forschung sowie für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend.
Bei der 11. Prädikatsvergabe am 27. Mai 2004 erhielt die TIB/UB die Aus-
zeichnung für ihren besonderen Einsatz hinsichtlich der Gleichstellung von
Männern und Frauen und der gelungenen Integration von Gender Mainstrea-
ming in die Personalentwicklung. Besonders erfreulich ist diese Tatsache, da
damit Frauenförderung in einem Bereich mit einem traditionell hohen Frauen-
anteil bei ihren Beschäftigten gewürdigt wird.
In der TIB/UB, der weltgrößten Spezialbibliothek für Technik und Naturwis-
senschaften, ist Frauenförderung seit über zehn Jahren verankert.
Mit der Wahl der Frauenbeauftragten und ihrer Vertreterin 1993 wurde in der
TIB/UB die Voraussetzung geschaffen, durch eine Beteiligung einer Gleich-
stellungsexpertin in allen internen und externen Gremien Frauenförderung und
Chancengleichheit bei allen Entscheidungen ins Blickfeld zu rücken.
Die Bibliothek hat ideenreich explizite Frauenförderung und Aktivitäten zur
Chancengleichheit umgesetzt, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
für beide Geschlechter möglich ist. Ein wichtiges Instrument dafür ist der
Frauenförderplan, der 1996 das erste Mal vorgelegt wurde. Er bietet die Mög-
lichkeit zur Analyse der Ist-Situation und dokumentiert gezielte Maßnahmen
zur Zielerreichung. Mit der vorliegenden fünften Vereinbarung ist ein Meilen-
stein erreicht. Waren 1993 in den Spitzenpositionen noch keine Frauen zu
verzeichnen, hat sich dies heute zum Positiven gewandelt. Wie im gesamten
Bibliothekswesen ist auch in der TIB/UB unter den Beschäftigten der Frauen-
anteil mit 60% traditionell hoch, dabei ist allerdings der Anteil der Frauen in
den verschiedenen Dienstgruppen sehr unterschiedlich. Herausragend ist
heute der Frauenanteil von 67% in den Spitzenpositionen, womit die TIB/UB
bei weitem die sonst im Bibliothekswesen vorhandenen Verhältnisse übertrifft
und Maßstäbe setzt.
Basis dafür ist sicherlich die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an
allen Personalmaßnahmen. Dabei ist beim angewandten Verfahren auf allen
Stufen der Entscheidungen, vom Ausschreibungstext bis zur Endauswahl,
nicht nur die Mitwirkung garantiert, sondern auch ein Widerspruchsrecht imp-
lementiert.
Die Frauenförderung wird in der Bibliothek aber nicht als isoliertes Instrument
begriffen, sondern ist im Sinne des Gender Mainstreaming seit 1999 fester
Bestandteil des Bibliotheksentwicklungsplans. Damit in allen Handlungsfel-
dern der Bibliothek die unterschiedliche Auswirkung auf die Geschlechter be-
rücksichtigt werden kann, ist die Vermeidung jeglicher Diskriminierung Vor-
BIBLIOTHEKSDIENST 38. Jg. (2004), H. 7/8 971