THEMEN Erwerbung
3. Finanzielle Beteiligung der Institute
Nutzungsorientierte Bestandspolitik ist leichter zu realisieren, wenn die Etat-
verantwortung gemeinsam von Universitätsbibliothek und Instituten getragen
wird. Eine gemeinsame Bewirtschaftung von Fachetats ist denkbar und mög-
lich. Die Evaluation könnte hier ein Ansatz sein, da sie das Interesse der Insti-
tute an einzelnen Titeln quantifizierbar macht. Sie ist jedoch keineswegs ein
hinreichendes Kriterium.
Die Universitätsbibliothek strebt in diesem Zusammenhang auch ein neues
und zeitgemäßes Etatverteilungsmodell an, das den geänderten Rahmenbe-
dingungen (hier besonders Etatkürzungen) Rechnung trägt. An der UB Stutt-
gart kann man lediglich von einem Verteilungsschlüssel reden, der auf tradier-
ten Verfahren beruht und sich im wesentlichen auf Quoten beschränkt. Auf
dem Weg zu einem Etatverteilungsmodell mit kooperativer Finanzierung durch
Rektorat, Institute und Zentralbibliothek wird die UB noch konzeptionelle Vor-
9
arbeiten leisten müssen , es hängt jedoch auch von der Bereitschaft aller be-
teiligten Parteien ab, konstruktiv daran mitzuwirken.
Aus der Interessenmatrix können im Prinzip Beteiligungsmodelle zur Mitfinan-
zierung durch die Institute erarbeitet werden. Aufgrund der immensen Titel-
zahl, der Vielzahl der Institute und insbesondere durch die starke interdiszipli-
näre Nutzung kann dies die Bibliothek nicht in bilateralen Verhandlungen mit
jedem beteiligten Institut herbeiführen. Erklärtes Ziel der Universitätsbibliothek
ist ein Gesamtetat für den Medienerwerb in der Universität. Die Vorteile, ins-
besondere die finanziellen, sind unbestritten. Allein die Einsparungen durch
einen zentralen Erwerb sind erheblich und immer wieder durch die Praxis be-
legt (Pakete, Campuslizenzen, Konsortien, Mitgliedschaften, erhöhte Rabatte
bei den Lieferanten).
Denkbar ist die Gründung eines Erwerbungsbeirates aus Universitätsbiblio-
thek und Fakultäten, der konkret über die anteilsmäßige Finanzierung von
Zeitschriften berät und bestimmt. Dieser Beirat hätte in erster Linie Kaufent-
scheidungen zu treffen und über die Verteilung der Finanzierungskosten der
einzelnen Zeitschriften zu bestimmen. Die Universitätsbibliothek würde die
Wünsche der Institute bündeln und aufgrund der Nutzungsstatistiken ent-
scheidungsreife Vorlagen für den Beirat vorbereiten. Eine solche Grundsatz-
entscheidung muss jedoch von der Universitätsleitung gewollt sein, und sie
müsste hierzu eine klare und in die Praxis umsetzbare Grundsatzentscheidung
über die finanziellen Rahmenbedingungen eines Gesamtetats für den Medien-
erwerb treffen, um die Weichen für eine gesicherte Zukunft der Informations-
versorgung an der Universität Stuttgart zu stellen.
9 Vgl. auch Oliver Obst: Zeitschriftenmanagement III Virtueller Bibliotheksetat, In:
BIBLIOTHEKSDIENST 34 (2000), H.10, S. 16601670
904 BIBLIOTHEKSDIENST 38. Jg. (2004), H. 7/8