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UNESCO: Konvention zur kulturellen Vielfalt
Die geplante UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt ist vor dem Hinter-
grund der laufenden GATS-Verhandlungen (Allgemeines Abkommen zum
Handel mit Dienstleistungen) zur weiteren, unumkehrbaren Liberalisierung von
entscheidender Bedeutung für den Schutz der kulturellen Vielfalt auch in
Deutschland. Vom 20.25. September 2004 findet im UNESCO-Hauptquartier,
Paris, das erste zwischenstaatliche Expertentreffen zur Vorbereitung der Kon-
vention statt.
In Deutschland wird die Arbeit an der UNESCO-Konvention zur kulturellen
Vielfalt in den nächsten zwei Jahren von einer bundesweiten Koalition beglei-
tet. Bibliotheken werden dabei vertreten von der Bundesvereinigung Biblio-
thek & Information Deutschland und Der Deutschen Bibliothek. Das zweite
Fachgespräch findet am 22. Oktober 2004 in Köln statt. Zum ersten Fachge-
spräch trafen sich 70 Experten aus den wichtigsten deutschen Kultur-
organisationen am 14. Juni 2004 in Berlin. Konkrete Erwartungen an die
Konvention mit Fallbeispielen aus den verschiedenen Bereichen der Kultur-
produktion und -verwertung wurden dabei erörtert.
Im Anschluss daran wurde ein Argumentationsleitfaden zum Arbeitsprozess
erstellt. Ziel war die Formulierung der Erwartungen an ein völkerrechtlich ver-
bindliches Instrument zum Schutz kultureller Vielfalt. Der Argumentationsleit-
faden beschreibt in Kürze die Bedeutung und Brisanz der laufenden Entwick-
lung, stützt sich auf die Kerngedanken von Experten und berücksichtigt au-
ßerdem die ersten Reaktionen kulturpolitisch Verantwortlicher aus Sicht der
Kommunen, der Länder und des Bundes.
Weitere Informationen und Argumentationsleitfaden:
http://www.unesco.de/c_arbeitsgebiete/kulturelle_vielfalt.htm
http://www.unesco.de/c_arbeitsgebiete/kv_koalition.htm
BIBLIOTHEKSDIENST 38. Jg. (2004), H. 10 1319