Erwerbung THEMEN
Hochschulen mit
alle gemeinsamer Hochschulen ohne
Hochschulen Ordnung gemeinsame Ordnung
Ja 61,0 57,1 63,3
Nein 39,0 42,9 36,7
Ein erheblicher Teil der Hochschulen nannte hierbei auch konkrete Maßnah-
men, die beabsichtigt waren. Genannt wurden hier u. a.:
· die Ansprache des Rektorats, der Dekanate, der Fakultäten (bzw. der
Professorenschaften) oder der Promotionsausschüsse;
· die Beteiligung an OPUS;
· die Einrichtung eines Publikationsportals oder von Hochschulschriften-
servern;
· die Erstellung besserer Hinweise und Info-Materialien zum Online-
Publizieren (sowohl im Internet als auch in gedruckter Form);
· Artikel in Universitätszeitungen und -organen;
· das Angebot von Informationsveranstaltungen bzw. Einführungskursen.
Schließlich nannten mehrere der Hochschulen, die bisher noch keine elektro-
nischen Dissertationen zulassen, das Ziel der Einführung der Abgabemöglich-
keit für elektronische Hochschulschriften (das ist mittlerweile in einigen davon
bereits umgesetzt worden) .
Als letzte Frage stand die Möglichkeit, Anregungen seitens der Hochschule zu
nennen für Themen, Aufgaben oder Serviceleistungen, deren sich die Koordi-
nierungsstelle DissOnline annehmen sollte. 16 Hochschulen haben dazu kon-
krete Vorschläge gemacht. Zu den meistgenannten gehörten:
· Erwägung der Einführung eines bundesweit einheitlichen Systems zur Ar-
chivierung elektronischer Hochschulschriften, damit die vielen lokalen Lö-
sungen zusammengeführt werden und die Hochschulen auf den zentralen
Server verweisen können;
· Erstellung von Handreichungen jeglicher Art, praktische Tipps (z. B. auch
mit Empfehlungen zu Verlagen, zur Zusammenarbeit mit Suchmaschinen);
· Empfehlungen zu Formaten und zur Datenpflege;
· Schulungsangebote für Bibliotheksmitarbeiter und -mitarbeiterinnen;
· Einrichtung einer Datenbank mit Fachleuten/Spezialisten;
· Sicherstellung des dauerhaft kostenfreien Zugangs zu den Nachweissys-
temen für Online-Hochschulschriften sowie der Langzeitarchivierung;
· Beförderung der Durchsetzung des elektronischen Pflichtexemplars.
Letzterer Punkt ist von Seiten Der Deutschen Bibliothek bereits seit längerer
Zeit in Bearbeitung. Die Änderung des Gesetzes über Die Deutsche Bibliothek
bezüglich einer Ausdehnung auf Netzpublikationen ist in Vorbereitung.
BIBLIOTHEKSDIENST 37. Jg. (2003), H. 11 1429