THEMEN Recht
Hier haben die Länder in einer Vereinbarung gemäß § 12 Abs. 2 JuSchG eine
Regelung mit Wirkung ab 1.4.2003 getroffen. Danach soll das auf die Empfeh-
lung der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) hinweisende Zeichen
bei bereits fertig produzierten Bildträgern, auf denen es nicht mehr befestigt
werden kann, bis zum 31.12.2003 auf der Hülle angebracht werden. Für fertig
produzierte Hüllen, auf denen das Zeichen nicht mehr angebracht werden
kann, soll bis zum 31.12.2003 ein auf die Hülle aufgeklebter Sticker, der das
Zeichen wiedergibt, ausreichen. Ausnahmsweise kann der Anbieter bis zum
31.12.2003 im Benehmen mit der jeweiligen obersten Landesjugendbehörde
auch dafür sorgen, dass die vorhandene Alterskennzeichnung festgestellt und
bei der Abgabe an Kinder und Jugendliche berücksichtig wird, ohne dass eine
Kennzeichnung erfolgt.
Infoprogramme und Lehrprogramme können bis zum 31.12.2004 ohne Kenn-
zeichnung an Hülle und Bildträger angeboten werden, wenn die Kennzeich-
nung am Regal erfolgt und eine schriftliche Erklärung des Anbieters über die
offensichtlich nicht vorliegende Jugendbeeinträchtigung vorliegt.
Den Bibliotheken wird empfohlen, zeitnah selbst eine Kennzeichnung der vor-
handenen Bildträger vorzunehmen. Auskunft über die Altersfreigabe einzelner
Titel gibt die Datenbank der USK3. Ist der Titel dort nicht enthalten, empfiehlt
sich die Suche in der Indizierungsliste der Bundesprüfstelle.4 Zur Kennzeich-
nung sollten in Lizenz der USK gefertigte Etiketten verwendet werden.5
Bildträger mit Spielprogrammen, die vor 1994 hergestellt worden sind, sind in
der Datenbank der USK nicht verzeichnet und dürfen nach der geänderten
Rechtslage Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Für
dieses Problem gibt es noch keine Lösung. Sowohl für Träger- als auch für
Telemedien ist das Zugänglichmachen offensichtlich schwer jugendgefähr-
dender Medien an Minderjährige auch ohne Indizierung verboten. Die ent-
3 www.usk.de
4 Die Bundesprüfstelle gibt alle drei Monate die Broschüre ,,BPjM-Aktuell" heraus. Sie
enthält eine Liste der indizierten Trägermedien und der Medien, die beschlagnahmt
oder eingezogen wurden. In den Zwischenmonaten werden aktuelle Listenergän-
zungen als BPjM-Kurzinfo an die Abonnenten versandt. Bibliotheken können die
Broschüre auf Anfrage im Freiverteiler erhalten. Sie steht mittlerweile auch als Digi-
talversion zur Verfügung. Bestellungen sind zu richten an Forum Verlag Godesberg
GmbH, Ferdinandstr. 16, 41061 Mönchengladbach, Fax 02161/ 209183,
E-Mail: contact@forumvg.de
Außerdem werden die Indizierungen im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
5 erhältlich bei: Peter Haase, Anton-Emmerling-Str. 32, 90513 Zirndorf;
Fax: 0911-6001831; E-Mail: info@peter-haase.de
1312 BIBLIOTHEKSDIENST 37. Jg. (2003), H. 10