Recht THEMEN
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3.4 Kopienversand auf Bestellung: aktueller Stand
Für den Kopienversand auf Bestellung bestand bis 31.12.2002 ein Gesamt-
vertrag mit Bund und Ländern, der die Zahlungen für die Vergangenheit DM
9,25 Millionen für den Zeitraum bis 01.09.2000 sowie die laufenden Vergü-
tungen regelte. Der Vertrag umfasste auch die elektronische Übermittlung von
Aufsatzkopien. Internationale Großverleger beharren auf dem Standpunkt, die
Bundesgerichtshof-Entscheidung, auf der der Gesamtvertrag beruht, regle nur
den Kopienversand per Post und Telefax, nicht aber die elektronische Über-
mittlung sowie nicht den Versand ins Ausland. Da beim Kopienversand auf
Bestellung vorrangig englischsprachige Zeitschriften bestellt werden, konnte
noch keine Einigung über eine Fortführung des Gesamtvertrages erzielt wer-
den. Die Kopienversender, nicht zuletzt subito, bestehen darauf, den Kopien-
versand durch elektronische Übermittlung durchzuführen und gehen davon
aus, dass dies durch die vom Bundesgerichtshof konstituierte gesetzliche Li-
zenz gedeckt sei. Somit besteht seit 01.01.2003 ein vertragsloser Zustand. Es
laufen Verhandlungen.
4. Zusammenfassung
PLR in Deutschland kann nicht losgelöst von der rechtlichen und technologi-
schen Entwicklung der letzten Jahre betrachtet werden.
Die großen vom Bund und den Ländern geförderten Digitalisierungsprojekte
laufen schwerpunktmäßig in den wissenschaftlichen Bibliotheken und bezie-
hen sich fast ausschließlich auf urheberrechtlich nicht mehr geschützte ältere
Werke.
PLR vergütet nachgewiesene Ausleihen der Printmedien Bücher und Zeit-
schriften sowie der Non-book-Medien Audio- und Videocassetten, CD, CD-
ROM, DVD, Medienkombinationen, Schallplatten und Spiele in den öffentli-
chen Bibliotheken.
Die Rolle des ausleihbaren Printmediums im Bereich Belletristik, Sachbuch
sowie Kinder- und Jugendliteratur ist durch keinerlei elektronische Konkur-
renzprodukte gefährdet. Das eBook wird im Bereich fiction in absehbarer Zeit
keine nennenswerte Rolle spielen. Sollte es in fernerer Zukunft generell doch
zu eBook-Ausleihen in öffentlichen Bibliotheken kommen, müssen diese Aus-
leihvorgänge neu in die PLR-Pauschale einbezogen werden.
Da infolge der Schließung des Deutschen Bibliotheksinstituts (DBI) noch keine
Zahlen für die Deutsche Bibliotheksstatistik 2002 veröffentlicht werden konn-
ten, ist es schwierig, über einen sich im Jahr 2001 andeutenden Rückgang
13 Vgl.VG WORT: Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2002. München 2003,
S. 4
BIBLIOTHEKSDIENST 37. Jg. (2003), H. 10 1309