THEMEN Erschließung
1. Einheitssachtitel (§§ M 504 - M 515; 25.1 - 7, 25.25 - 35)
Bei RAK-Musik wird die Haupteintragung entsprechend RAK-WB im allgemei-
nen mit bzw. unter dem Hauptsachtitel gemacht (§ M 701). Der Einheitssachti-
tel erhält im allgemeinen eine Nebeneintragung (§ M 704).
AACR2 lässt die Entscheidung, ob die Haupteintragung unter bzw. mit dem
vorliegenden Sachtitel oder dem Einheitstitel gemacht wird, prinzipiell offen
(21.1C, 25.1A). Der Entscheidungsfindung dient 25.1A.
1.1. Originalsachtitel (§§ M 505 - 506; 25.27)
Grundsätzlich ist bei musikalischen Werken der Originalsachtitel zum Ein-
heitssachtitel zu bestimmen.
RAK-Musik verwendet im allgemeinen den Sachtitel der ersten vollständigen
Ausgabe eines Werkes in der Originalsprache - auch bei anonymen Werken -
(§ M 505,1), es sei denn, ein anderer, in der wissenschaftlichen Tradition ver-
wendeter Sachtitel, der sog. Konventionalsachtitel, wäre gebräuchlicher (§ M
506). Der Konventionalsachtitel wird anhand folgender Nachschlagewerke ge-
bildet: a. Einheitssachtiteldatei des Deutschen Musikarchivs, b. Maßgebliches
Werkverzeichnis (Anlage M 9 der RAK-Musik), c. MGG, d. New Grove, e. Rie-
mann.
AACR2 gebraucht den Originaltitel des Komponisten in der Sprache, in der
das Werk aufgeführt wurde, es sei denn, ein anderer Titel in derselben Spra-
che wäre bekannter oder der Titel wäre sehr lang (25.27A - 25.27C). Im letz-
ten Fall wird ein in Nachschlagewerken gebrauchter bzw. vom Katalogisierer
gebildeter Kurztitel verwendet, was in etwa dem Konventionalsachtitel ent-
sprechen könnte.
Weitere Bestimmungen der RAK-Musik zum Originalsachtitel umfassen:
· Besetzungsangaben als Teil der individuellen Benennung (§ M 505,1),
· Zahlen am Beginn des Sachtitels, die die Anzahl der zugehörigen Kompo-
sitionen bezeichnen (§ M 505,1),
· Form- und Gattungsbegriffe mit zusätzlichen individualisierenden Angaben
(§ M 505,2,a),
· aus einem Form- und Gattungsbegriff und einer zusätzlichen allgemeinen
Angabe bestehende Originalsachtitel bei Werken nach 1900 (§ M 505,2,b)
· Textanfang als Einheitssachtitel (§ M 505,3).
Sie werden hier außer Acht gelassen, da sie keine Entsprechung in AACR2
haben.
1716 BIBLIOTHEKSDIENST 36. Jg. (2002), H. 12