THEMEN Institutionen
Implizit erschließt sich allerdings auch aus dem Konzept, dass alle anderen
überregionalen Serviceaufgaben, die bisher vom DBI wahrgenommen wurden
und die im Konzept nicht explizit als unverzichtbar definiert sind, im Zuge der
Abwicklung des EDBI abzubauen sind, sofern sich für sie kein neuer Träger
findet.
In ihrer 159. Amtschefskonferenz am 16./17. September 1999 nahm die Kul-
tusministerkonferenz nicht nur die von der Ad-hoc-AG neu definierten unver-
zichtbaren überregionalen bibliothekarischen Kernaufgaben zustimmend zur
Kenntnis, sondern stimmte ausdrücklich ,,... der Errichtung einer überregiona-
len bibliothekarischen Serviceeinrichtung nach Maßgabe des vorgelegten Be-
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richts..." zu, bat die Finanzministerkonferenz um Zustimmung und richtete an
die Stiftung Preußischer Kulturbesitz die Bitte, ,,...unter (paritätischer) Beteili-
gung der Unterhaltsträger (Bund und Länder, darunter Berlin) ebenso wie von
ausgewiesenen Fachleuten eine Arbeitsgruppe zu bilden mit dem Auftrag, auf
der Grundlage des Berichts die formalen Voraussetzungen für die Errichtung
der Serviceeinrichtung, insbesondere der rechtlichen Bedingungen (Finanzie-
rungsabkommen, Satzung) zu klären, die erforderlichen Vorklärungen mit dem
Bund und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz vorzunehmen und über die
zuständigen Gremien der Kultusministerkonferenz über das Ergebnis zu be-
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richten."
Die Kenntnisnahme des ,,Konzepts zur Sicherung der unverzichtbaren überre-
gionalen bibliothekarischen Serviceleistungen", das sich die Kultusminister-
konferenz mit ihrem Beschluss vom 16./19. September 1999 zu Eigen ge-
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macht hatte, durch die Finanzministerkonferenz erfolgte am 1. März 2000. -
Kurz danach, nämlich am 8. März 2000, trat die von der KMK geforderte (und
auch vom Stiftungsrat der SPK in seiner 108. Sitzung am 13. Dezember 1999
11 vgl. NS 159. AK, 16./17.09.1999, Berlin TOP 26 ,,Zukunft des Deutschen Biblio-
theksinstituts"
12 ebd.
13 in Verbindung mit dem Hinweis, ,,... dass angesichts der Haushaltslage kein zusätz-
licher finanzieller Spielraum für die Neugründung gemeinschaftlich finanzierter Ser-
viceeinrichtungen besteht." (vgl. RS Nr. 124/2000 v. 22.03.2000 des Sekretariats
der KMK hier Anlage: FMK 3/00 Punkt 4 ,,Konzept der KMK zur ,Sicherung der
unverzichtbaren überregionalen bibliothekarischen Serviceleistungen`). Die Prä-
misse, zur Sicherung der unverzichtbaren überregionalen bibliothekarischen Aufga-
ben ausschließlich vorhandene Mittel zu nutzen und keine neuen zusätzlichen Mittel
einzusetzen, ist als unstrittiger Konsens bereits Basis des KMK-Konzepts und ist im
Vorfeld von der Ad-hoc-AG durch eine Länderumfrage bestätigt worden.
1122 BIBLIOTHEKSDIENST 35. Jg. (2001), H. 9