THEMEN _________________________________ Beruf
thek ausreichende Erfahrungen vermittelt, mag dahingestellt sein. Daher gibt
es unter den Mitarbeitern des wissenschaftlichen und des gehobenen Dien-
stes anteilmäßig gleich viele, die für die Wahrnehmung von Verwaltungsauf-
gaben geeignet sind, wie solche, die es nicht sind. Die Tatsache, daß die
Leitungsfunktionen in den Routineabteilungen einer Bibliothek fast aus-
schließlich vom wissenschaftlichen Dienst wahrgenommen werden, ist eine
unmittelbare Folge der traditionellen Kopplung von Aufstiegs- und Besol-
dungskriterien an Verwaltungsfunktionen.
Wenn der wissenschaftliche Bibliothekar seine wachsenden Aufgaben im
Bereich der aktiven Fachinformation wahrnehmen will, wird er sich freie Ka-
pazitäten schaffen müssen. Woanders, als bei den Routine-Verwaltungs-
aufgaben könnten diese liegen? Sind diese Kapazitäten ausreichend vorhan-
den und nimmt der Fachreferent seine Aufgaben im Bereich der aktiven Fach-
information (s. These 5) in vollem Umfang wahr, so ist gegen die zusätzliche
Übernahme von Verwaltungsaufgaben nichts einzuwenden. Nur lehrt die Er-
fahrung, daß die Fachreferatsaufgaben wegen der Auslastung mit Verwal-
tungsarbeit nicht im erforderlichen Maße wahrgenommen werden. Aktivitäten
in der Fachinformation liegen daher meist im Belieben eines Fachreferenten
und werden in der Regel - im Gegensatz zu Verwaltungsaufgaben - auch nicht
vom Vorgesetzten eingefordert.
Die Betonung bei der Diskussion von Verwaltungsfunktionen liegt auf Routi-
ne. Gemeint ist damit der große Bereich täglicher Verwaltungarbeiten ohne
innovative oder weitgehende organisatorische Veränderungen. Bei allen
Fragen, die grundlegende bibliothekspolitische Entscheidungen implizie-
ren, sowie bei jeder Form von Außenvertretung ist nach wie vor der wissen-
schaftliche Dienst verantwortlich involviert. Dies gilt auch für Etatverhand-
lungen, die Vertretung in Gremien, für alle Kontakte auf wissenschaftlicher
Ebene, sowie die Leitung von Fach- und Teilbibliotheken im universitären Bi-
bliothekssystem.
Mit dieser Aufgabenverteilung bieten sich auch neue verantwortungsvolle
Tätigkeiten für den nach Aufgaben- und Kompetenzerweiterung strebenden
Diplombibliothekar an.
3. Der wissenschaftliche Dienst an Bibliotheken unterscheidet sich
grundlegend von dem an anderen öffentlichen Institutionen (Behörden,
Ämtern), wo in erster Linie Verwaltungsfachleute (in der Regel Juristen)
tätig sind. In einer Bibliothek ist in viel stärkerem Maße die Fachkom-
petenz im ursprünglich studierten Fach gefragt.
250 BIBLIOTHEKSDIENST 32. Jg. (1998), H. 2