THEMEN _______________________________ Politik
Struktur ergeben sich aus dieser Ausgangssituation die Erwartungen, Anforde-
rungen und Realisierungsmöglichkeiten für die Verbundteilnahme Öffentlicher
Bibliotheken.
Das HBZ wurde 1973 gegründet, um den Bibliotheken der damals in Nord-
rhein-Westfalen gegründeten Gesamthochschulen in Duisburg, Essen, Pader-
born, Siegen und Wuppertal einen gemeinsamen Bestandsnachweis zu er-
möglichen. Der Hauptaspekt bei der Gründung der regionalen Bibliotheksver-
bünde lag in der betriebsinternen Rationalisierung der Katalogisierung durch
Kooperation.51 Diese Form der Kooperation, zu der alle nordrhein-west-
fälischen Hochschul- und Fachhochschulbibliotheken gesetzlich verpflichtet
sind und an der sie partizipieren,6' weist trotz begleitender, teilweise auch
fundamentaler, Kritik an der Zielsetzung71 Erfolge auf, die auch und gerade
unter dem Aspekt knapper werdender Personal- und Finanzressourcen für die
betriebsinternen Arbeitsabläufe der Verbundbibliotheken unverzichtbar ge-
worden sind. Nur für durchschnittlich ca. 25 % der Titel müssen die an den
regionalen Bibliotheksverbünden partizipierenden wissenschaftlichen Biblio-
theken eigene Bestandsnachweise anfertigen, für ca. 65 % der Titel können
sie die bereits in den Verbunddatenbanken vorhandenen Nachweise und für
ca. 10 % der Titel Datenangebote zentraler Dienstleister nutzen.
Diese Betrachtung der Aufgabenerfüllung betrifft jedoch nur den innerbetrieb-
lichen Aspekt. Mindestens ebenso wichtig ist, gerade im Zuge der sich her-
ausbildenden Informationsgesellschaft, die Außenperspektive der Informati-
onssuchenden. Die zentralen Nachweise von Medienressourcen einer Region
bedeuten für den Informationssuchenden eine entscheidende qualitative und
quantitative Verbesserung des Zugangs zu diesen Medien. Den qualitativ
hohen Anspruch auf redundanzfreien Nachweis dieser Informationsressourcen
lernt erst derjenige richtig schätzen, der versucht, allein oder vorrangig tech-
nikbasierte Retrievalsysteme für die Suche nach Informationen zu nutzen.
Kann deshalb m. E. die Existenzberechtigung von zentralen Datenbanken für
die regionalen und nationalen Informationsressourcen konsistent nicht in
Frage gestellt werden, so stellt sich weitergehend die Frage, ob nicht gerade
unter dem Konsolidierungsdruck aller öffentlichen Haushalte alle öffentlich
finanzierten Einrichtungen im Bibliotheks- und Informationsbereich an dieser
institutionellen Kooperation partizipieren sollen und sogar müssen. Die Sat-
zung des HBZ vom 3.3.1993 bejaht dies in der Tendenz. Neben dem im Uni-
versitäts- bzw. Fachhochschulgesetz festgelegten Zuständigkeitsbereich für
die Universitäts- und Fachhochschulbibliotheken fallen ausdrücklich in § 2,
Abs. 1 auch
,,Dienstleistungs- und Entwicklungsaufgaben... für die übrigen Bibliotheken in
Nordrhein-Westfalen, soweit sie dem auswärtigen Leihverkehr angeschlossen sind"
1532 BIBLIOTHEKSDIENST 31. Jg. (1997), H. 8