Recht -------------------------------------------------------------- THEMEN
4) Informationen zum Electronic Libraries Programme finden Sie unter der URL
http://ukln.bath.ac.uk/elib.
5) Zu OMNI, SOSIG und ROADS (zwei weiteren Access-Projekten) siehe Library As-
sociation Record 97(7): S. 374 (1995)
6) Oregon Health Sciences University: URL http://www.ohsu.edu/cliniweb/. Karolinska
Institute, Stockholm: URL http://www.mic.ki.se/Diseases/index.html.
7) URL http:/Avww.lycos.com
8) URL http://www.oclc.org:6990
Internet-Adresse des Verfassers:
Rechtskommission des DBI
Herbstsitzung in Augsburg
Gabriele Beger
Zunehmend zeichnet sich ein neuer Schwerpunkt in der Arbeit der Rechts-
kommission ab: die rechtspolitische Interessenvertretung der Bibliotheken bei
der Umsetzung von EG-Richtlinien in das deutsche Urheberrecht. So nahmen
1995 Vertreter der Rechtskommission an Anhörungen des Bundesjustizmini-
steriums zu den EG-Richtlinien-Vorschlägen zum rechtlichen Schutz von
Datenbanken, zur Harmonisierung der Schutzdauer im Urheberrecht und zum
Entwurf eines EU-Grünbuchs ,,Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in
der Informationsgesellschaft" teil.
Die EG-Richtlinien dienen ausnahmslos der Harmonisierung des Urheber-
rechts im europäischen Raum. In der Bibliothekspraxis tangieren wesentliche
Tatbestände das Urheberrecht. Mit der Nutzung neuester technischer Ent-
wicklungen, wie dem elektronischen Publizieren und der digitalen Verbreitung
und Vervielfältigung, stehen beträchtliche Veränderungen in den bisherigen
Regelungen des Urheberrechts an. Die Bestrebungen der Verlegerseite und
der Verwertungsgesellschaften gehen europaweit dahin, die bisherigen zu-
stimmungs- und z. T. vergütungsfreien Tatbestände einzuengen. Es gilt nun-
mehr, eine Interessenabwägung zwischen den berechtigten Interessen der
Urheber und Verlage und dem Auftrag der Bibliotheken im Sinne des Allge-
meininteresses zu finden.
BIBLIOTHEKSDIENST 30. Jg. (1996), H. 1 93