Erschließung ___________________________ THEMEN
der Library of Congress und der British Library enthalten als Sacherschlie-
ßungsmerkmale LCC- und DDC-Notationen sowie LC-Subject-Headings und
BL-Subject-Headings.
Natürlich sind die genannten Sacherschließungsmerkmale nicht flächendek-
kend in den Daten der Bibliothek vorhanden, sondern sind eher 'zufällig1 da
oder nicht da, in Abhängigkeit davon, ob zum Zeitpunkt der Formalkatalogi-
sierung eines Titels Fremddaten der genannten Provenienz vorlagen oder
nicht. Sacherschließungsinformationen dieser Art werden dennoch bei einem
großen Teil der Titel vorhanden sein.
3.2 Systematik
Zunächst sollen im Osiris-Projekt aus den Klassenbezeichnungen der GHB-
Systematik Suchbegriffe abgeleitet werden, die in ihrer Ansetzung RSWK-
konform gehalten werden sollen.
Klassenbezeichnung: Ausländisches und Internationales Straf- und
Strafprozeßrecht
Suchbegriffe: Ausländisches Strafrecht ; Ausländisches Strafprozeßrecht ;
Internationales Strafrecht ; Internationales Strafprozeßrecht
Die Systematik soll darüber hinaus ins Englische übersetzt werden. Die aus
den englischsprachigen Klassenbezeichnungen abgeleiteten Suchbegriffe
sollen strukturell der Ansetzungspraxis der LC-Subject-Headings konform
sein.
3.3 RSWK-Schlagwörter
Die Gewinnung von RSWK-Schlagwörtern als Registerbegriffe kann aus dem
im OPAC vorliegenden Titelmaterial weitgehend automatisch erfolgen. Die
entsprechenden Informationen werden aus dem Titelmaterial extrahiert und in
Form einer Tabelle abgelegt:
GHBS-Notation -- Schlagwort -- Zähler (als Signifikanzmerkmal)
Der Zähler gibt darüber Auskunft, wie oft die Kombination 'bestimmte Notati-
on/bestimmtes Schlagwort' bei Titeln angetroffen wurde, und kann in den
Osiris-Suchstrategien als 'Signifikanzbarometer' verwendet werden.
3.4 LC-Subject-Headings, BL-Subject-Headings
Ebenso werden aus den Titeldaten der Bibliothek LC-Subject-Headings und
BL-Subject-Headings extrahiert und mit einem Zähler als Registerbegiffe zur
GHB-Systematik abgelegt.
BIBLIOTHEKSDIENST 30. Jg. (1996), H. 5 839