THEMEN ---------------------------------------------------------- Erwerbung
Der Antiquar muß sorgfältig darauf achten, daß Bücher aus früherem Biblio-
thekseigentum entwidmet, d. h., daß Bibliotheksstempel erkennbar vom Ei-
gentümer als ungültig gekennzeichnet wurden.
Die Bibliothek ihrerseits hat dafür zu sorgen, daß dies auf eine für das jeweili-
ge Haus charakteristische Weise geschieht. Ein einfacher ,,Ausgeschieden"-
Stempel genügt nicht, der Name der Bibliothek ist hinzuzufügen (z. B.: Abge-
gebene Dublette der StUB Ffm). Wenn möglich, sollten Datum und Bearbei-
terkürzel ergänzt werden.
Um die Wertminderung bei der Weiterveräußerung so gering wie möglich zu
halten, sollte der Entwidmungsvermerk auf der Rückseite des Haupttitelblatts
angebracht werden.
Wenn dem Antiquar Bestände mit nicht entwerteten Bibliotheksstempeln von
dritter Seite angeboten werden, sollte er sich bei erkennbarer Provenienz
direkt an die betreffende Bibliothek wenden. Ist die Herkunft nicht klar ersicht-
lich oder aus zugänglichen Quellen zu ermitteln, richtet er eine Anfrage an das
Deutsche Bibliotheksinstitut, um festzustellen, um welche Institution es sich
handelt und ob diese noch existiert. Bei Beständen aus aufgelösten Bibliothe-
ken genügt ein entsprechender Hinweis beim Angebot.
Geschieht es in Ausnahmefällen dennoch, daß Bibliotheken antiquarische
Bücher ohne getilgten Eigentumsstempel erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Rückgabe an den Antiquar mit der Bitte, die Eigentumsverhältnisse zu
klären,
- Kontaktaufnahme mit dem vermutlichen Eigentümer, um herauszufinden,
auf welche Weise die Titel aus dem Bestand entfernt wurden. Der Antiquar
wird über diese Rückfrage unterrichtet. Die Bezahlung der Rechnung wird
bis zur Klärung zurückgestellt.
Stellt sich bei diesen Untersuchungen heraus, daß die betreffenden Bücher
beim möglichen früheren Eigentümer als vermißt geführt werden, hat die Bi-
bliothek das Recht, das Werk an den Antiquar zurückzugeben. Die weiteren
Verhandlungen sind zwischen dem Antiquar und dem mutmaßlichen Eigentü-
mer zu führen. Die Parteien sollten versuchen, sich einvernehmlich zu einigen,
bevor der Rechtsweg beschriften wird.
Die nachfolgenden Empfehlungen orientieren sich am Geschäftsgang.
2. Angebote
Um Kosten zu reduzieren und unnötigen Aufwand zu vermeiden, sollten die
Bibliotheken mit den Antiquariaten und Auktionshäusern absprechen, ob sie
die laufende Übersendung ihrer Verkaufskataloge wünschen und an wen
662 BIBLIOTHEKSDIENST 30. Jg. (1996), H. 4