Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)
Alles über Ablieferungen
Eine Publikation ist ablieferungspflichtig, wenn die herausgebende Person oder Körperschaft ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder ihren Hauptwohnsitz in Berlin hat. Außerdem muss die Publikation nach Inkrafttreten der Verordnung (22.03.2024) erschienen sein.
Mehr Informationen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen finden Sie auf der Hilfeseite
Wer und was ist ablieferungspflichtig?.
Liefern Sie amtliche Veröffentlichungen bitte über das Ablieferungsportal ab.
Werden amtliche Schriften sowohl in Print als auch digital veröffentlicht, müssen Sie uns nur die digitale Fassung schicken.
Bitte geben Sie eine vollständige URL an, beginnend mit https:// oder http://.
Beispiel: https://www.zlb.de/pflichtexemplare/
Unterscheidungsmerkmale und wo man sie findet
Man erkennt die Art einer Publikation an
- der Art des Abschlusses (geplant oder ungeplant)
- der Zählung (vorhanden oder nicht vorhanden)
- und der Erscheinungsfrequenz (einmalig, regelmäßig oder unregelmäßig)
Um zu ermitteln, ob eine Publikation in sich abgeschlossen ist oder nicht, kann man auf Schlüsselwörter im Titel achten und das Vorwort für einen ersten inhaltlichen Eindruck lesen. Schlüsselwörter wie „Fortschreibung“, „Band 1“, „Teil A“ und ähnliche weisen auf ein nicht abgeschlossenes Werk hin.
Zählung und Erscheinungsfrequenz findet man auf dem Cover und im Impressum. Das Impressum befindet sich üblicherweise auf der ersten oder der letzten Seite einer Publikation und ist häufig auch im Inhaltsverzeichnis ausgewiesen.
Monografie
- ein einzelnes, eigenständiges Werk
- ein*e Autor*in oder eine Autor*innengruppe
- ein spezifisches Thema
- inhaltlich in sich abgeschlossen
- unabhängig von anderen Veröffentlichungen (nicht Teil einer Zeitschrift oder Sammlung)
Beispiele:
Romane, Dissertationen, Biografien
Periodika
- besitzt einen übergeordneter Titel,
- zu dem in regelmäßigen Abständen (täglich, wöchentlich, monatlich, quartalsweise, halbjährlich, jährlich, alle x Jahre, ...)
- einzelne Ausgaben veröffentlicht werden.
- Abschluss ist nicht von Beginn an geplant
- Kennzeichnung jeder Ausgabe durch eine fortlaufende Zählung, damit die Reihenfolge der Erscheinung nachvollziehbar ist und Ausgaben eindeutig identifiziert werden können
Beispiele für fortlaufende Zählungen:
| Art der Nummerierung | Beispiel |
|---|---|
| Jahrgang, Heft | Jg. 1, H. 1 |
| Volumen, Nummer | Band 1, Nummer 4 |
| Ausgabe, Monatsangabe | Ausgabe Juni 2005; auch 6/2005 |
| Jahreszeiten | Frühjar 2018; auch 1/2018 |
| Semester, Berichtsjahr(e) | Wintersemester 1999/2000 |
| Fortlaufende Nummerierung | Ausgabe 141 |
Beispiele für periodische Publikationen:
Zeitungen, Zeitschriften, Magazine, Newsletter, Rundbriefe, Statistische Berichte, Jahrbücher, Jahres- und Geschäftsberichte, Register und Veröffentlichungen, die regelmäßig alle x Jahre erscheinen, wie Fortschreibungen von Konzepten (beispielsweise Integrierte Handlungs- und Entwicklungskonzepte)
Spezialfall: Schriftenreihe (auch monografische Reihe)
- besteht aus mehreren Monografien,
- die in sich abgeschlossen sind, aber zu demselben übergeordneten Thema gehören.
- Die Publikationen innerhalb einer monografischen Schriftenreihe können nummeriert sein, um ihren Platz in der Reihenfolge anzuzeigen.
Ein Beispiel aus unserer digitalen Landesbibliothek ist die DESI-Schriftenreihe, von der wir aktuell 5 Bände im Bestand haben.
Nur wenn Sie eine Schriftenreihe abliefern, füllen Sie im Formular zusätzlich die Felder zur „Beziehung zu anderen Ressourcen“ aus und tragen dort den Titel der Reihe und die Nummerierung ein.
Sie sind sich weiterhin nicht sicher, um welche Publikationsart es sich handelt? Senden Sie uns die Veröffentlichung mit Ihrer Frage an e-pflicht@zlb.de und wir beraten Sie gern.
Prüfen Sie die Faktoren der folgenden Checkliste, um eine Fehlermeldung zu vermeiden:
- Der Dateiname darf keinen Umlaut (ä, ö, ü) enthalten.
- Der Dateiname darf kein ß enthalten.
- Die Datei darf nicht mit einem Passwort geschützt sein.
- Die Datei darf keine sonstigen technischen Schutzmaßnahmen haben (digitales Rechtemanagement).
Falls Sie beim Hochladen dennoch nicht weiterkommen, schreiben Sie uns bitte unter e-pflicht@zlb.de.
In der Übersicht befinden sich auf der rechten Seite Bearbeitungsstifte. Beim Anklicken können Sie zum gewünschten Feld springen und Ihre Eingabe korrigieren.

Der Erscheinungsort ist der Ort, an dem die herausgebende Person oder Körperschaft ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder ihren Hauptwohnsitz hat.
Wenn es neben Berlin noch andere Orte sind, geben Sie alle mit Semikolon dazwischen an.
Beispiel:
Berlin oder Berlin ; Lepizig.
Der Rechtestatus regelt, wie Ihre hochgeladene Publikation genutzt werden darf. Hier finden Sie eine Übersicht mit Erklärungen zum Rechtestatus.
Eine Schriftenreihe
- besteht aus mehreren Monografien,
- die in sich abgeschlossen sind, aber zu demselben übergeordneten Thema gehören.
- Die Publikationen innerhalb einer monografischen Schriftenreihe können nummeriert sein, um ihren Platz in der Reihenfolge anzuzeigen.
Ein Beispiel aus unserer digitalen Landesbibliothek ist die DESI-Schriftenreihe, von der wir aktuell 5 Bände im Bestand haben.
Eine Körperschaft ist „[...] eine Vereinigung von Personen […], die sich zu einem gemeinsamen Zweck verbunden haben. Das kann zum Beispiel ein Verein sein, eine Aktiengesellschaft oder eine Genossenschaft. [...]“ (bpb – Das junge Politik-Lexikon, 2023).
Der Titel ist das übergeordnete Werk der Ausgabe. Der Titel hat einen bestimmten Namen und eine verantwortliche Körperschaft/Person.
Stellen Sie sich den Titel als Ordner vor und die Ausgaben als Dateien im Ordner. Nutzer*innen öffnen den Ordner und sehen darin die Ausgaben in der richtigen Reihenfolge.
Eine Übersicht über periodische Titel und wo sie zu finden sind, erhält man in der Zeitschriftendatenbank (ZDB), in der auch Ihr Titel von uns hinterlegt wird.
Hinweis: Es ist nicht möglich, eine Ausgabe hochzuladen, ohne den dazugehörigen Titel vorher erfasst zu haben. Wenn Sie Ausgaben zu einem falschen Titel hinzufügen, gilt die Ausgabe als nicht abgeliefert.
Sobald sich der Name eines Titels (Zeitschrift, Jahrbuch, Statistischer Bericht etc.) ändert, muss in der Zeitschriftendatenbank (ZDB) von uns ein neuer Titeleintrag angelegt werden. Wir verlinken dann beide Einträge miteinander, sodass Nutzer*innen genau sehen, welcher der Vorgänger- und welcher der Nachfolger ist.
Sollte sich der Name ändern, kontaktieren Sie uns deswegen bitte per Mail unter e-pflicht@zlb.de.
Sobald Sie einen neuen Titel angelegt und eine dazugehörige Ausgabe abgeliefert haben, prüfen wir Ihre Ablieferung.
Einerseits prüfen wir, ob die Publikation ablieferungspflichtig ist. Im zweiten Schritt erstellen wir aufgrund der von Ihnen angegeben Daten und der Datei einen Eintrag in der Zeitschriftendatenbank (ZDB). Nutzer*innen finden somit einen Nachweis, dass ihre Ausgabe in unserer Bibliothek abrufbar ist.
Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, können Sie weitere Ausgaben abliefern.
Weitere Fragen
Unsere Mitarbeiter*innen des E-Pflicht-Teams prüfen Ihre Registrierung manuell.
Das kann einige Werktage dauern.
Für alle Anliegen rund um elektronische Pflichtpublikationen kontaktieren Sie uns gerne unter e-pflicht@zlb.de.
Wenn Sie selbst für die Veröffentlichung Ihrer Publikation zuständig sind und kein Verlag hinter der Veröffentlichung steht, sind Sie selbstverlegend. Dieses Vorgehen wird auch „self-publishing“ oder „Publizieren im Eigenverlag“ genannt.
In einem solchen Fall, können Sie sich zweimal bei „Verantwortliche Person“ eintragen: als Autor*in und Herausgeber*in.

Das ist leicht zu lösen. Bitte schicken Sie uns Ihre Korrekturwünsche per E-Mail an e-pflicht@zlb.de.
Die Mitarbeiter*innen des E-Pflicht-Teams setzen diese dann schnellstmöglich um.
Die angegebenen Informationen nutzen wir als bibliografische Beschreibung der Publikationen. Damit verzeichnen wir sie in der Digitalen Landesbibliothek Berlin, im Katalog des Verbunds der Öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB) und ggf. in der Zeitschriftendatenbank (ZDB).
Außerdem regeln die Metadaten auch den Zugriff und die Nutzung.
Je genauer Ihre Angaben sind, desto einfacher können Nutzer*innen Ihre Publikationen finden.
Nein, nur Publikationen, die nach Veröffentlichung der Verordnung (22.03.2024) erschienen sind, gelten als ablieferungspflichtig.
Vergangene Publikationen müssen Sie nicht an uns abliefern. Ein Ausnahme stellen amtliche Veröffentlichungen dar.