E-Pflicht-Hilfe
Mit dem Erlass der Verordnung vom 22.03.2024 zum Pflichtexemplargesetz tritt die Ablieferungspflicht für digitale Publikationen aus Berlin an die Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) in Kraft.
Nur digitale Publikationen, die nach dem 22.3.2024 in Berlin veröffentlicht wurden, sind ablieferungspflichtig.
Eine Ausnahme stellen amtliche Veröffentlichungen dar, die bereits vor diesem Datum für die ZLB zur Verfügung gestellt werden mussten.
Ablieferung elektronischer Pflichtpublikationen
Haben Sie eine elektronische Publikation in Berlin veröffentlicht? Dann sind Sie hier genau richtig!
Wir, die Zentral- und Landesbibliothek Berlin, haben den gesetzlichen Auftrag, alle in Berlin publizierten elektronischen Medienwerke zu archivieren und bereitzustellen. 2021 wurde das Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren novelliert und seit der Verordnung vom 22.03.2024 gibt es nun auch eine elektronische Ablieferungspflicht (E-Pflicht).
Sie können Ihre Publikationen über unser E-Pflicht-Portal abliefern.
Bei Fragen rund um den Ablieferungsprozess bietet Ihnen diese Online-Hilfe ausführliche Beschreibungen, Erklärungen und Beispiele.
Bisher können wir nur ablieferungspflichtige Einreichungen entgegennehmen. Einreichungen, die nicht unter das Pflichtexemplargesetz fallen, müssen wir leider ablehnen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter FAQ und Wer und was ist ablieferungspflichtig?
Durch die Ablieferung haben Sie die Chance, Teil des kulturellen Gedächtnis der Stadt zu werden.
Ihre Publikationen sind bei uns für eine breite Öffentlichkeit auffindbar und werden unter Beachtung der rechtlichen Grundlagen von uns zugänglich gemacht.