02 -Abschnitt IV B. Zwischen der Stadkgemeinde Rirdorf, vertreten durch den Magistrat, einerseits und der Firma Max Noster, verkreten durch den Buchdruckereibesitzer Max Noster, andererseits, wird nachstehender Vertrag geschlossen. 8 1. Die Stadtgemeinde bestimmt unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs die im Verlage der Firma Max Noster erscheinende „Rixdorfer Zeitung“ zu ihrem Publikationsorgan. 82. Der Titel der Rixdorfer Zeitung hat, solange der Magistrat den im 8 1 vorbehaltenen Widerruf nicht erklärt hat, den Zu— satz zu führen: „Amtliches Organ mit rechtsverbindlicher Publikationskraft für die städtischen Behörden in Rixdorf.“ 8 3. Die Firma Max Noster hat-vom 1. 4. 09 ab alle ihr von seiten der städtischen Behörden oder der Vorsteher städti— scher Anstalten zugehenden Bekanntmachungen, Verordnungen, Sitzungseinladungen nebst Tagesordnungen oder sonstigen Ver— öffentlichungen irgend welcher Art, des Magistrats, der Stadtverordnetenversammlung und der Deputationen, des Stadtausschusses, der städtischen Polizeiverwaltung, der Bauämter, der Gasanstalt und aller übrigen städtischen Anstalten, der Königlichen Standesämter ausschließlich der wöchent— lichen Auszüge aus den Geburts-, Heirats- und Sterbe— registern, t) des Vorsitzenden der Grabenschau-Kommission zu veröffentlichen. Außerdem hat die Firma die Todesanzeigen und Nachrufe des Magistrats für Ehrenbeamte usw. aufzunehmen. Die amtlichen Bekanntmachungen usw. sind an hervor— tretender Stelle vor den allgemeinen Inseraten und vor den Veröffentlichungen anderer Behörden aufzunehmen.