uleitung. Irmen ˖ Direktion. 8 Die offene Armenpflege der Stadt Berlin steht unter der Leitung und Aufsicht der Armen-Direktion, welche dem Magistrat untergeordnet ist. II. Die Armen-Kommissionen. 8 2. Die Armen-Kommissionen üben in den ihnen überwiesenen Stadtbezirken mir den aus nachstehenden Vorschriften sich ergebenden Befugnissen bezzz —unter Leitung und Aufsicht der Armen-Direktin lege aus und dienen zugleich als Organe dcc A.nnn. . ion bei Ausführung der ihnen von letzterer ertheilten . Die Mitgliedee der Armen-Kommissionen werden von der Stadtverordneten-Versammlung gewählt. Das Amt ist ein unbe— soldetes Ehrenamt. 8 9 Jedes Mitglied ist auf 6 Jahre gewählt und kann nach Ablauf dieser Wahlperiode wieder gewählt werden. Nach drei⸗ jähriger Dienstzeit kann es ausscheiden, ist jedoch verpflichtet, diese Absicht 3 Monate vor Ablauf der 3 Jahre der Armen-Direktion anzuzeigen. Außerdem ist während der Wahlperiode die Niederlegung des Amtes nur aus den gesetzlichen Ablehnungsgründen gestattet. Der Verlust der Mitgliedschaft tritt ein: a) durce Verlegung der Wohnung des Kommissionsmit⸗ aliedes aus dem Bereiche der Kommission. Ausnahmen