Periode von 1849 bhis 1859. Versuch einer Anklage gegen mich. Nach Magdeburg zurückgekehrt, beschäftigte ich mich ausschließlich mit der Beendigung der Magdeburg-Wittenberger Eisenbahn und dem Fortbau der großen Elbbrücke. Ich wurde dabei in keiner Weise von der Regierung behindert, indessen bekam ich doch zuverlässige Nachricht, daß der Versuch gemacht worden war, mich wegen meiner politischen Thätigkeit anzuklagen. Eines Tages besuchte mich nämlich ein Bauer nebst seiner Frau aus der reichen Magdeburger Vörde, der sehr verwundert war, daß ich ihn nicht wieder erkannte. Er gab sich dann als ein Mitglied einer Deputation zu erkennen, die aus seinem Kreise im November 1848 nach Berlin an die Nationalversammlung und das Mini— sterium geschickt und von mir empfangen worden war. Der Mann fügte hinzu, der eigentliche Zweck seines Besuchs sei der, mir mitzuteilen, daß er von dem Untersuchungsrichter (oder Staatsanwalt) über meine Aeußerungen gegen die Deputation vernommen worden sei. Der Richter habe ihn sehr genau aus— gefragt und er unbedenklich ausgesagt, was ich mit der Deputation gesprochen. Darauf habe der Richter gefragt, ob ich nicht noch anderes geäußert, der Deputation keine Ratschläge erteilt und dieselbe zu besonderen Schritten auf— gefordert habe. Als der Bauer dies verneinte, meinte der Richter, ich werde wohl noch über andere wichtige Dinge geredet haben, worauf der Bauer ge— antwortet haben wollte: „Wenn Sie das besser wissen als ich, dann brauchen Sie mich ja nicht zu fragen.“ Endlich erzählte der Bauer auch noch, er habe auf die Frage des Richters, ob er Reise- und Versäumniskosten in Anspruch nehme, geantwortet: „Wer bezahlt dieselben?“ Als nun der Richter erklärte: „Der Herr v. Unruh, wenn er verurteilt wird,“ meinte der Bauer: „Nun, dann bitte ich um das Geld, denn verurteilt wird der Herr von Unruh be— stimmt nicht.“ Auch von anderer Seite hörte ich, daß Mitglieder verschiedener November— deputationen in derselben Richtung vernommen worden seien. Daß meine Antworten an die sehr große Zahl von Deputationen, die damals nach Berlin kamen, keine Handhabe zu einer Anklage gewährten, hatte