in Räumen bis höchstens 5 Quadratmetern. Bei Beurteilung der Ziffern muss aber auch beachtet werden, dass in der Tat der zur Verfügung stehende Raum stets noch geringer ist, weil der Platz abzurechnen ist, welchen auch die allernötigsten Möbel einnehmen. Zeichnen wir in ein Quadrat von 5 Metern nur eine Bettstelle und einen Stuhl ein, so über- zeugen wir uns sofort, wie wenig Platz noch übrig bleibt, und fügen wir auch noch das Mass eines kleinen Tisches bei, so schwindet die Möglichkeit, nur einige Schritte auf und ab zu machen, bis auf ein Minimum. Ein Mindestmass von 12,18 Quadratmetern kann um so mehr als bescheiden be- zeichnet werden, wenn wir berücksichtigen, dass Siebold*), dem doch durch seine Tätigkeit in Bethel auf dem Gebiete des Arbeiterwohnungswesens eine besonders grosse Erfahrung zu Gebote steht, für die Küche mindestens 14-15 Quadratmeter und dabei noch an Schlaf- räumen ein grösseres mit 14 Quadratmeter und zw ei kleinere Schlafzimmer zu je mindestens 10 Quadratmeter fordert. In den der schönen Arbeit beigegebenen Plänen finden wir für das „kleinste‘‘“ Haus die Wohnküche mit 4,10 zu 3,70 Meter Bodenfläche und 2 Kammern mit 3,90 zu 3,50 bezw. 2,70 zu 3,50 Metern und eine Diele. Wir können danach ermessen, um wieviel ungünstiger ein sehr grosser Teil unserer Kranken untergebracht ist. - Nehmen wir aber, wie wir dies auch bisher getan haben, 20 Quadratmeter als Mindestfläche, so bleiben die Aufenthaltsräume von 1910 1901/09 3620 Männer — 57,70 Proz. 35929 Männer == 62,45 Proz. 3835 Frauen — 56,51 30874 Frauen — 6244 unter dieser Anforderung. Das erscheint um so bedauerlicher, als Bewegungsspielraum in der Wohnung in den grossen Städten je mehr zur Notwendigkeit wird, je schwieriger durch die immer grösser werdenden Entfernungen die Möglichkeit ist, ins Freie zu gelangen. Rost**) bezeichnet es als „wohl allgemein gültige Tatsache, dass der Gesamtflächenraum einer Wohnung relativ um So kleiner ist, je weniger Räume sie zählt“. Damit ist aber auch aus- gesprochen, dass den Mietern dieser ganz kleinen Wohnungen höchstens dann noch etwas Bewegungsspielraum verbleibt, wenn sie gar keinen oder nur den allernotwendigsten Hausrat besitzen. Die Vermehrung desselben wird aber auch durch die Enge des Raumes beschränkt. Die Verteilung unserer Kranken nach der Höhe ihrer Aufenthaltsräume ersehen wir aus unseren Tabellen B 1 und B 2. Wir legen als Mass zur Beurteilung unserer Ermittlungen 2,80 Meter an, die Mindesthöhe, welche die Berliner Baupolizeiordnung für Wohnräume zulässt. Wir fanden 1910 224 = 11,72 Proz. der Handlungsgehilfen, 375 = 13,18 Handlungsgehilfinnen 1150 = 20,36 „ Handelshilfsarbeiter, 878 = 22,28 Handelshilfsarbeiterinnen 1374 — 21,90 Proz, der Männer 1253 = 18,46 Proz. der Frauen und in den Jahren 1901/09 15989 — 27,87 Proz. Männer 12600 = 25,49 „ Frauen in Räumen, welche niedriger waren, In Aufenthaltsräumen, welche noch nicht 2,25 Meter Höhe ergaben, wurden 1910 14 — 0,52 Proz. Handlungsgehilfen, 18 = 0,64 Proz. Handlungsgehilfinnen 31 —= 0,71 „ Handelshilfsarbeiter, 32 — 0,81 Handelshilfsarbeiterinnen 45 = 0,65 Proz. der Männer 50 == 0,74 Proz. der Frauen 1901/09 1059 — 1,84 Proz. der Männer 782 — 1.59 „ der Frauen angetroffen. Mögen diese Ziffern auch gering erscheinen, im Vergleich mit den 57532 Männern und 49445 Frauen. *) „Ein Beitrag zur Lösung der Frage des Kleinwohnungswesens“, von K. Siebold, Regierungs- Zaumeister a. D. Verlag der Buchhandlung der Anstalt Bethel. 1906, **) ‚Das moderne Wohnungsproblem“, von Dr. Hans Rost. Sammlung Kösel.