Ä m AM AN ll VORWORT n Jahre 1901 beschloss der Kassenvorstand auf Antrag des Unterzeichneten, versuchs- weise durch einige Krankenkontrolleure Erhebungen über Wohnverhältnisse erkrankter Mitglieder anstellen zu lassen. Der Versuch erstreckte sich damals auf 1128 Fälle und bewährte sich derart, dass der Kassenvorstand vom Beginn des Jahres 1902 ab diese Wohnungserhebungen als ständige Einrichtung einführte. Bereits in unserer ersten Arbeit haben wir darauf hingewiesen, dass wir es als Organe der staatlichen Arbeiterversicherung für die Pflicht der Krankenkassen ansehen, nicht nur die statutenmässige Krankenunterstützung zu leisten, söndern auch alles, was in ihren Kräften liegt, aufzubieten, dass diese ihren Zweck, zur möglichst raschen und völligen Wiederherstellung der kranken Mitglieder beizutragen, auch erreicht. Dass dies in Wohnverhältnissen, wie sie sich alltäglich vor unseren Augen entrollen, nicht möglich ist, ist zur Genüge bewiesen. Bei der Vornahme unserer Erhebungen haben wir uns streng daran gehalten, das zu schildern, was ist, und ein getreues Bild der Wohnverhältnisse ohne jeden tendenziösen Beigeschmack zu geben. Dementsprechend wurden Wohnungen, welche allen hygienischen Anforderungen genügten, ebenso untersucht, gemessen und in unseren Tabellen verarbeitet, wie diejenigen Behausungen, welche jeder Beschreibung spotteten, Um unsere kontrollierenden Beamten besser in den Stand zu setzen, die ihnen durch die Wohnungs-Enquete neu erwachsenen Aufgaben zu erfüllen, haben wir ihnen in verschiedenen Jahren, zuletzt im verflossenen Winter, Gelegenheit gegeben, Vortragszyklen zu hören, welche geeignet waren, sie über Wohnungswesen, Tuberkulose, Alkoholismus etc. aufzuklären. Wir haben mit unseren Arbeiten niemals beabsichtigt, eine staatliche bezw. kommunale Wohnungs- inspektion zu ersetzen, sondern im Gegenteil deren dringende Notwendigkeit durch unsere Vorarbeiten zu beweisen versucht. Wir haben unsere Aufgabe aus all diesen Gründen auch nicht darin erblickt, fest- zustellen, wer an den herrschenden Verhältnissen schuld ist, sondern es war uns in der Hauptsache darum zu tun, unsere Kranken, dort wo sie in Schlechten und ungesunden Aufenthaltsräumen hausten, welche eine Wiederherstellung unwahrscheinlich erscheinen liessen, die behandelnden Aerzte zu orientieren und, soweit das irgend möglich war, Solche Kranken in Krankenhäusern, Heil- und Erholungsstätten, sowie in Walderholungsstätten unterzubringen. Trotz alledem hat der organisierte Haus- und Grundbesitz unsere Ver- öffentlichungen als gegen sich gerichtet betrachtet und sich bemüht, unsere Aufsichtsbehörden zu bewegen, uns die Vornahme der Wohnungsuntersuchungen zu untersagen. Wir haben unsere Delegierten über diese Vorgänge regelmässig unterrichtet und dürfen deshalb als bekannt voraussetzen. dass durch Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 6. Januar 1910